Neue Heizkostenverordnung

Seit dem 01.10.2024 gilt eine neue Heizkostenverordnung (HKVO), mit der die Heizkostenabrechnung noch transparenter wird. Durch eine Erweiterung der umlagefähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage, kann nun auch der Strom, der für die Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpe nötig ist, mit einbezogen werden.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier

 

 

10.10.2024