Prüfung von Gasanlagen

Gemäß DVGW Hinweis G 600/II der TRGI Ziffer 2.2.2 sind alle 12 Jahre Gasleitungen zu überprüfen (Hinweis: mindestens). Die regelmäßigen Überprüfungen durch die Bezirksschornsteinfegermeister entbinden nicht von dieser Pflicht, da diese im Rahmen ihrer Feuerstättenschau keine Gewähr für die Betriebssicherheit der Gasanlagen übernehmen. Damit obliegt die Verantwortung weiterhin beim Gaskunden. Da dieser selbst in der Regel dies nicht durchführen kann, sollten im Interesse der Feuersicherheit autorisierte Fachunternehmen des Handwerks oder die Versorgungsunternehmen damit beauftragt werden.