Kirchenorgeln und Elektroschrott-Verordnung

Wie die EU-Kommission veröffentlichte, soll die Elektroschrott-Verordnung nicht auf Kirchenorgeln angewendet werden. Damit wird eingesehen, dass Kirchenorgeln nicht so wie Handys oder andere Konsumgüter behandelt werden können. Eine entsprechende Richtlinie, die den Bleigehalt von Elektrogeräten regelt, soll demnach auf die Instrumente nicht angewendet werden. Ursprünglich sollte britischen Medien zufolge der Bau elektrisch betriebener Orgeln verboten werden, da die Orgelpfeifen bis zu 50 % des giftigen Schwermetalls enthalten. Die EU-Richtlinie erlaubt lediglich 0,1 %.